Maut

Maut

Weil die Bleiburger wegen häufiger Brände verarmten, gab ihnen der Kaiser das Recht, für ihre Bedürfnisse Maut einzuheben. Zu diesem Zweck befand sich neben jedem Stadttor ein Mauthaus besetzt mit einem Mautner, der ähnlich wie in der Neuzeit die Zollbeamten an den Staatsgrenzen die Waren der Händler kontrollierte und Maut einhob. Bei Regen und Schlechtwetter stand der Mautner im Mauthaus, durch ein kleines Fenster konnte er seine Opfer erspähen. Dieses Fenster wurde „Lukerl“ genannt. Nach einiger Zeit etablierte sich der Name „Pri Luknerju“ oder „Lukerlnu“ als Hofname des Hauses am Gutensteiner Tor, heute „Raspotnik“. Das Haus beim Völkermarkter Tor wird jedoch noch heute „beim Zdravjak“ genannt. Beim Schlosstor wurde Maut nur zu Jahrmärkten von Bauern und Viehhändlern eingehoben. Dieses Mautrecht blieb bis zum Zweiten Weltkrieg aufrecht.

Kaiser Friedrich von Österreich verlieh Bleiburg am 17. November 1424 das Recht, jährlich 32 Halbenfass Wein aus Maribor einzuführen und diesen zu verkaufen. 1457 erhöhte er die Weindurchfuhrerlaubnis der Bleiburger Bürger durch Marburg auf 62 Halbenfass. Nach jahrelangen Bittschaften räumte Herzog Albrecht 1444 den Bleiburgern das Recht, Meersalz einzuführen und zu verkaufen. Die Stadt konnte sich nun mit Meersalz versorgen, ohne dieses in Rechberg zu stapeln und die teure Maut entrichten zu müssen.