Das Leben in der Stadt

Das Leben in der Stadt

Das Leben in der Stadt

Ich erwähnte schon, dass die Bleiburger Häuser einst Holzhäuser waren. Gedeckt waren sie mit Schindeln und es ist nicht verwunderlich, dass die Stadt so häufig von Bränden heimgesucht und verwüstet wurde. Wir wissen von Feuersbrünsten in den Jahren 1642, 1666, 1739, 1749 und 1760. Der verheerendste Brand wütete 1739. Er brach am 15. März um 11 Uhr nachts in der Hütte von Miha Pungratnik, in der Nähe des Völkermarkter Tores, aus und überraschte die Menschen im Schlaf. Alle Bewohner dieses Hauses verbrannten. Die Stadt wurde fast zur Gänze eingeäschert: 85 Häuser, darunter auch der Dachstuhl der Stadtpfarrkirche, das Gebäude der Stadtgemeinde, die Schule, das Stadttor mit dem Turm und auch die Stadtmühle am Bach fielen den Flammen zum Opfer. Nur der Pfarrhof, die Kaplanei und zwei Bürgerhäuser blieben erhalten. Gerettet wurden auch die Vorstadtsiedlungen in Richtung Einersdorf und Gutenstein, also insgesamt etwa 30 Häuser. Zehn Menschen verloren ihr Leben. Einige verbrannten, andere erstickten in den Kellern im Rauch, aber auch unter den Trümmern der Ruinen fand man Tote. Der Schaden wurde auf 16.910 Gulden geschätzt. Zehn Jahre später brannten weitere acht Häuser ab. So ist es auch erklärlich, dass die Stadt nicht reich wurde. 1760 brannte es am Hauptplatz und alles Bemühen war vergebens. Neben einigen Bürgerhäusern brannte Bleiburgs Stadtarchiv ab, und mit ihm alle vorhandenen mittelalterlichen Urkunden und Dokumente. Im Jahr 1767 wurde in Bleiburg auch ein Erdbeben vermerkt.

Die Bürger blieben arme Handwerker, die kein Geld hatten. Wir lesen in den Urkunden, dass sie Kaiserin Maria Theresia baten, sie möge sie von der Zahlung von 170 Gulden Kontribution befreien, denn sie waren mittellose Brandopfer, welche weder größere Kaufhäuser noch Industrieanlagen hatten, abseits von bedeutenden Straßen lagen und nicht einmal einen Wochenmarkt abhielten. Die Kaiserin befreite sie von diesen Abgaben und verfügte am 5. Feber 1752, dass sie jeden Dienstag einen sogenannten „Geschäftstag" abhalten können. Im Jahre 1807 erlaubte Kaiser Franz I. den Bleiburgern auch die alljährliche Abhaltung eines Pferdemarktes zu Medardi am 8. Juni. Das Marktrecht für weitere zwei Markttage bestätigte dann Kaiser Ferdinand II.: den Herbstmarkt zu St. Leonhard und den Sommermarkt zu St. Egydius. Zu diesen Märkten kam später noch der Wintermarkt nach den Heiligen Drei Königen.

In 18. Jahrhundert gab es in der Stadt acht Gasthäuser und fünf Fleischer. Dass diese nicht nur von den 600 Bürgern der Stadt leben konnten, liegt auf der Hand. Sie lebten mehr von den Fuhrwerkern, welche mit ihren Pferden durch die Stadt zogen. Die Fuhrleute übernachteten häufig in den Gasthäusern, welche auch Stallungen für Pferde hatten. Die Pferde wurden von Hausknechten versorgt und bewacht. Vom Norden beförderten sie Eisen und Eisenwaren, Blei, Holz, Häute, Flachs, Spinnmaterial und Wolle durch die Stadt und trieben auch Pferde, Rinder und Schafe hindurch. Vom Süden kamen aber Wein, Getreide, Salz, Honig, Südfrüchte und Gewürze in die Stadt. Die Gewürze waren natürlich am wichtigsten.

Die heimischen Erzeugnisse verwendeten vor allem die Gerber und die Lederverarbeiter wie Schuster, Riemer, Sattler, Kürschner und Färber sowie die Verarbeiter von Flachswaren Weber und Seiler. Weil viel mit Holz gebaut wurde, brauchte man auch viele Zimmerleute, welche das Holz händisch behauten.

Im Jahre 1739 zählte Bleiburg 113 Häuser, 100 Jahre später erst 187. Als die Stadtmauer zu eng wurde, bauten sich einige Bürger ihre Häuser auch außerhalb der Mauern.

Am 10. Feber 1789 erließ der Kaiser ein Steuerdekret, welches an den Grundmauern der Feudalherrschaft rüttelte. Durch die darin besagte Aufhebung der Verpflichtung zur Robotleistung und die Zusicherung, in Zukunft 70% des Bruttoeinkommens selbst behalten zu dürfen, wurde der Bauernstand in einer nie dagewesenen Weise aufgewertet. Die Abgaben der Bauern regelte das Gesetz wie folgt: 12,5% waren als Grundsteuer an den Staat abzuführen, nur noch die restlichen 15,5 % verblieben als Abgabe an den Gutsherren. Am 01. November 1789 trat das Gesetz in Kraft, doch es sollte noch bis zum Frühjahr 1792 dauern, bis die Herrschaften Bleiburg und Eberndorf die Untertänigkeit aufhoben.

Nach dem Tod des Grafen Franz II. von Thurn-Valsassina übernahm seine Gattin Anna von Thurn-Valsassina die Vormundschaft für den noch minderjährigen Sohn Graf Georg I. Anton von Thurn-Valsassina. Trotz wirtschaftlich harter Jahre verstand sie es, den Zusammenhalt der Herrschaft zu wahren.